Mediation im Arbeitsrecht

 

Streitereien für oder um den Arbeitsplatz gehören, weil immer Personen persönlich betroffen sind, zu den unangenehmsten Streitigkeiten in einem Unternehmen, vor allem, weil man hinterher noch weiter zusammenarbeiten will oder muss. In diesem Fall muss unbedingt eine Lösung her.

Mediator und Rechtsanwalt Stefan G. Klein

Als Lösung für innerbetriebliche Konflikte fungiert Mediator Klein erfolgreich zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, wenn es beiden Seiten nicht gelingt, ihre widerstreitenden Interessen in eine vertrauensvolle Zusammenarbeit umzusetzen. In gleicher Maße trägt die Mediation im Arbeitsrecht zur Befriedung bei Streitigkeiten unter einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen bzw. innerhalb des Managements bei. Und nicht zuletzt macht es Sinn, die Hilfe des Mediators in Anspruch zu nehmen, wenn die Trennung von einem Mitarbeiter im Unternehmen unumgänglich erscheint, ein Kündigungsgrund aber nicht gegeben ist.

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