Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

 

Kündigungsschutz: in München auch eine Frage einer professionellen Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt.

Welche Abfindung ist angemessen? Welche weiteren Rechte und Pflichte sind zu regeln? Ist die Kündigung überhaupt rechtswirksam? Gerade bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer meist gut beraten, sich von Anfang an von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleiten zu lassen –  in München zum Beispiel von Stefan G. Klein und seinem Team.

Ab zehn Mitarbeitern –  in gewissen Fällen bereits ab fünf –  gilt auch in den Unternehmen der bayerischen Landeshauptstadt für Mitarbeiter ein gesetzlich geregelter Kündigungsschutz. Aufgrund der komplexen Materie sowie mitunter unkorrekter Auslegungen oder Vorgehensweisen in der Praxis empfiehlt sich bei einer Kündigung stets die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt –  nicht zuletzt, um so manche unnötigen Risiken und Nachteile zu vermeiden.

Als im Kündigungsschutz erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht engagiert sich Stefan G. Klein dabei vor allem für eine angemessene Abfindung, sofern die entsprechende rechtliche Grundlage gegeben ist. Eine intensive Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung zeigt zudem etwaige Chancen auf eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auf, sollte dies gewünscht sein.

Dank zahlreicher, regelmäßiger Mandatierungen von Unternehmen ist Stefan G. Klein dabei auch mit den Befindlichkeiten der Gegenseite gut vertraut. Vor diesem Hintergrund versteht er sich in besonderem Maß sowohl auf das sinnvolle Erkennen und Nutzen wertvoller Chancen als auch auf das Ausarbeiten und Formulieren von Angeboten und Lösungsvorschlägen mit hohem Erfolgspotenzial.

 

Jetzt Kontakt zur Kanzlei aufnehmen
 

Auch in diesen Bereichen sind wir für Sie tätig:

 

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer